Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Bonlanden Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Bonlanden
  a) Der/die Nutzer(in) muss Mitglied im  Schwäbischen Albvereins Ortsgruppe       Bonlanden sein    b) Vor der Privatnutzung muss der / die Nutzer(in) das Vereinsheim für die Allgemeinheit an einem Sonntag /Feiertag bewirten. Eine Bewirtung erlaubt eine Privatnutzung.    c) Der Privatnutzungs-- und der Bewirtungstermin müssen im selben Jahr liegen. Es gilt der generelle Grundsatz: Vereinsnutzung hat immer Vorrang vor Privatnutzung. 
Privatnutzung der Kelter